Förder-Check · Deutschlandweit
Treppenlift
bis zu 4.180 €
Zuschuss möglich
Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI, ab Pflegegrad 1, je nach Voraussetzungen. Erst prüfen, dann beantragen, dann bauen.
- Kostenlos und unverbindlich
- Ab Pflegegrad 1
- 3 bis 4 Angebote
Was möchten Sie klären?
sanier.at · info@sanier.at
Die Reihenfolge
Erst prüfen, dann beantragen, dann bauen
Das Gesetz nennt dafür keine Frist. Die Pflegekasse prüft aber, ob der Lift notwendig ist, bevor sie entscheidet. Wer den Lift schon bestellt hat, nimmt ihr diese Prüfung aus der Hand und riskiert die Ablehnung.
- 1 Prüfen.
Klären Sie, welche Förderung für Ihre Situation infrage kommt und was der Lift ungefähr kosten würde. Dafür brauchen Sie keine Termine und keine Anträge, nur ein paar Angaben zu Ihrer Treppe.
- 2 Beantragen.
Der Antrag geht an Ihre Pflegekasse, Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Vorgeschrieben ist nur der Antrag selbst. In der Praxis helfen ein Kostenvoranschlag und eine kurze Begründung, warum der Lift im Alltag nötig ist, weil die Pflegekasse eine Grundlage für ihre Entscheidung braucht. Sie entscheidet in der Regel innerhalb weniger Wochen.
- 3 Bauen.
Erst nach der Bewilligung wird der Lift eingebaut und über die Rechnung abgerechnet.
Unsere Rolle
Was wir für Sie tun, und was nicht
Das übernehmen wir
- Wir prüfen, welche Förderungen für Ihre Situation infrage kommen.
- Wir gehen Ihre Situation im Gespräch mit Ihnen durch, bevor wir etwas verschicken.
- Wir suchen Fachbetriebe in Ihrer Region, die zu Ihrer Treppe passen, in der Regel drei bis vier.
- Wir schicken Ihnen Ihre Förderempfehlung schriftlich, mit den Voraussetzungen und dem Ablauf.
- Für Sie ist das kostenlos.
Das übernehmen wir nicht
- Wir entscheiden nicht über den Zuschuss. Das tut Ihre Pflegekasse im Einzelfall nach Ermessen.
- Wir sind keine Rechts- oder Sozialberatung. Für die Beratung zum Pflegegrad gibt es die kostenlose Pflegeberatung.
- Wir stellen den Antrag nicht für Sie. Wir zeigen Ihnen, was dazugehört.
- Wir verkaufen keine Treppenlifte. Das machen die Fachbetriebe, und Sie entscheiden, mit wem.
Deutschlandweit
Warum sanier.at auch in Deutschland
Wir sind ein österreichisches Unternehmen und vermitteln Sanierungsanfragen in Deutschland und Österreich. Für Ihren Treppenlift zählt dabei ausschließlich die deutsche Rechtslage: der Zuschuss der Pflegekasse nach § 40 SGB XI, Ihr Pflegegrad, Ihre Pflegekasse. Die Fachbetriebe, die sich bei Ihnen melden, arbeiten in Ihrer Region.
- Fachbetriebe aus Ihrer Region
- Förderempfehlung nach § 40 SGB XI
- Ihre Daten bleiben in der EU
Der Ablauf
Von der Anfrage bis zum Angebot
Vier Fragen zu Treppe, Lift und Region, in unter zwei Minuten. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Ein kurzes Gespräch im gewählten Zeitfenster, in dem wir Ihre Situation in Ruhe gemeinsam durchgehen. Fragen Sie dabei alles, was Sie wissen wollen. Danach bekommen Sie Ihre Förderempfehlung schriftlich, mit den Voraussetzungen und dem Ablauf für Ihren Fall.
In der Regel drei bis vier aus Ihrer Region. Sie beraten vor Ort, nehmen Aufmaß und erstellen ein Angebot. Bei kurvigen Treppen ist das Aufmaß ohnehin nötig.
Mit dem Angebot in der Hand haben Sie eine belastbare Grundlage für den Antrag bei der Pflegekasse. Sie entscheiden selbst, mit welchem Betrieb Sie arbeiten wollen, oder ob Sie es vorerst lassen. Kein Termindruck, kein Vertreterbesuch.
Häufige Fragen
Alles, was Sie vorher wissen wollen
Was kostet ein Treppenlift?
Das hängt von Treppenform und Anbieter ab. Ein gerader Lift könnte im mittleren vierstelligen Bereich liegen, kurvige Anlagen meist darüber. Den größten Unterschied macht dabei oft der Anbieter, nicht die Treppe allein. Genau deshalb lohnt sich der Vergleich mehrerer Angebote.
Wer bekommt den Zuschuss der Pflegekasse?
Der Zuschuss ist ab Pflegegrad 1 möglich. Entscheidend ist, dass der Lift die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt. Einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Betrag gibt es nicht, die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall nach Ermessen. Wichtig ist, den Antrag zu stellen, bevor der Lift bestellt wird.
Wie lange dauert die Entscheidung?
In der Regel wenige Wochen. Zieht die Pflegekasse eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst hinzu, verlängert sich die Frist entsprechend. Kann sie die Frist nicht halten, muss sie Sie rechtzeitig schriftlich informieren.
Geht das auch bei engen oder gewendelten Treppen?
Für fast jede Treppenform gibt es eine Lösung, auch für schmale Altbautreppen und Wendeltreppen. Bei kurvigen Treppen wird die Schiene individuell gefertigt, deshalb gehört ein Aufmaß vor Ort dazu. Das übernimmt der Fachbetrieb.
An wen geht meine Anfrage?
Zuerst nur an uns. Nach dem Telefongespräch geben wir Ihre Anfrage über unseren Partner Aroundhome an passende Fachbetriebe aus Ihrer Region weiter, in der Regel drei bis vier.
Kostet mich die Anfrage etwas?
Nein. Für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Die Vermittlungskosten tragen die Fachbetriebe.
Sind Sie ein deutsches Unternehmen?
Wir sind ein österreichisches Unternehmen und vermitteln Sanierungsanfragen in Deutschland und Österreich. Für Ihren Fall gilt ausschließlich deutsches Recht, und die Fachbetriebe kommen aus Ihrer Region.
Was passiert mit meinen Daten?
Wir verwenden sie ausschließlich für Ihre Anfrage, den Rückruf und die Weitergabe über unseren Partner Aroundhome an die passenden Fachbetriebe. Auf Wunsch löschen wir sie jederzeit.
Ihr Treppenlift, mit geprüfter Förderung und passenden Angeboten
Zwei Minuten für die Angaben, zehn Minuten am Telefon. Danach wissen Sie, was für Sie möglich ist.